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Rechtliche Betreuungen
Viktoria Luise Goebels
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Betreuung Goebels


Rechtliche Betreuungen
im Rhein-Sieg-Kreis
und Landkreis Neuwied

Viktoria Luise Goebels
Soz.Päd. (M.A.)
    
selbstbestimmt
Selbstbestimmung -

das heißt:
das Leben nach eigenen Wünschen
und Vorstellungen gestalten

- ist ein Grundrecht (vgl. Art. 2 I GG).
Gesetz reformiert
Neues Betreuungs-Recht
gilt seit 1. Januar 2023.

Wunsch und Wille der betreuten Person gehen vor.

Was andere für das Beste halten, zählt nicht.

Alle müssen sich daran halten (vgl. § 1821 BGB).
  
Betreuung
Unterstützung durch Betreuung ist ein Recht (vgl. § 1814 BGB).

Die Unterstützung muss erforderlich sein.

Das Gericht prüft die Vorraussetzungen
und befragt die betroffene Person.

Gemeinsam werden die Bereiche festgelegt,
zum Beispiel Ämter und Behörden
oder Gesundheit oder Wohnung.
  
Rechtliche Betreuungen
Rhein-Sieg-Kreis / Neuwied
Viktoria Goebels, SozPäd. (M.A.)
kontakt(at)betreuung-goebels.de

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Landkreis Neuwied
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