Viktoria Goebels Rechtliche Betreuung Rhein-Sieg-Kreis Landkreis Neuwied
Home - Betreuung-Goebels
×
Home
Kontakt
Notfall
Info
Team
Impressum
Rechtliche Betreuungen
Viktoria Luise Goebels
×
Home
Kontakt
Notfall
Info
Team
Impressum
Direkt zum Seiteninhalt
Betreuung Goebels
Rechtliche Betreuungen
im Rhein-Sieg-Kreis
und Landkreis Neuwied
Viktoria Luise Goebels
Soz.Päd. (M.A.)
selbstbestimmt
Selbstbestimmung -
das heißt:
das Leben nach eigenen Wünschen
und Vorstellungen gestalten
- ist ein Grundrecht (vgl. Art. 2 I GG).
Gesetz reformiert
Neues Betreuungs-Recht
gilt seit 1. Januar 2023.
Wunsch und Wille der betreuten Person gehen vor.
Was andere für das Beste halten, zählt nicht.
Alle müssen sich daran halten (vgl. § 1821 BGB).
Nähere Informationen
Betreuung
Unterstützung durch Betreuung ist ein Recht (vgl. § 1814 BGB).
Die Unterstützung muss erforderlich sein.
Das Gericht prüft die Vorraussetzungen
und befragt die betroffene Person.
Gemeinsam werden die Bereiche festgelegt,
zum Beispiel Ämter und Behörden
oder Gesundheit oder Wohnung.
Familienratgeber
Zurück zum Seiteninhalt
Um diese Website nutzen zu können, aktivieren Sie bitte JavaScript.